Zum Feminismus

Eine kurze Geschichte des Feminismus in Deutschland

1986 schrieb Dale Spender, dass mit jeder Welle von Feminismus eine neue Welle an Frauenhass angespült wird — in dieser misogynen Welle befinden wir uns gerade. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung folgt nun ein kurzer Überblick.

Erste Welle: In Deutschland erlangten Frauen erst 1919 teilweise den Erwachsenenstatus, d.h. in der Weimarer Verfassung waren sie ,prinzipiell‘ gleichberechtigt. Allerdings verhinderte das BGB tatsächliche Selbstbestimmung — Entscheidungen über Familien- und Vermögensfragen, Erziehungsfragen und die Aufnahme einer Berufstätigkeit der Frau waren dem Ehemann vorbehalten. Volljährige Frauen hatten einen Vollbürger- und Erwachsenenstatus nur bis zur Eheschließung; die Ehefrau blieb unmündig. Frauen durften erst ab 1919 wählen. Frauen sind dabei auf vehementen Widerstand gestoßen, haben aber letztlich ein großes Stück Gleichberechtigung erstritten.

Zweite Welle: Nachdem einige grundlegende Rechte erkämpft wurden, ging es nun um Teilhabe an der Gesellschaft, am öffentlichen Leben, an der Politik. Erst 1977 war nicht mehr der Mann der alleinige Entscheider bzgl. des Wohnorts und der Kinder (Alleinvertretungsrecht und Stichentscheid). Erst 1977 durften Frauen selbst entscheiden, ob und welchen Beruf sie aufnehmen. Es wurden Frauenschutzräume wie Frauenhäuser, aber auch Frauencafés, Frauenzeitschriften und Fraueninitiativen gegründet. Feministinnen wurden dafür beleidigt, gedemütigt und lächerlich gemacht, allem voran aber hart bekämpft.

Dritte Welle: Ab den 1980er Jahren differenziert sich der Feminismus weiter aus. Die Aspekte der Wahlfreiheit (Hausfrau oder Karrierefrau) und individueller Bedürfnisse rücken in den Vordergrund. Zugleich wird Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1997 auch rechtlich als Vergewaltigung geahndet.

Vierte Welle: Ab den 2000ern kann von einer vierten Welle gesprochen werden, die sich maßgeblich online abspielt und u.a. ihren Fokus auf Intersektionalität legt, also den Überschneidungen verschiedener Benachteiligungen (etwa Frau und zugleich Schwarze zu sein). Der aktuelle Feminismus lässt sich aufteilen in Queerfeminismus und Radikalfeminismus.

Queerfeminismus: Der Queerfeminismus ist eine Strömung, die sich weniger auf die materialistischen Begebenheiten fokussiert, sondern mehr auf Deutungshoheiten. Die Unterdrückung geschähe demnach vor allem durch Sprache. Mithilfe von Judith Butlers Ideen wird dabei die Umdeutung des Begriffs „Frau“ weg von dem biologischen Geschlecht, hin zum sozialen Geschlecht, also sexistischen Stereotypen, forciert.
Das heißt: Jeder, der sagt, dass er eine Frau ist, ist eine. Jeder, der sich „wie eine Frau verhält“, kann eine Frau sein. Frausein sei demzufolge eine Frage von Zuordnungen und Performance, nicht eine Frage des Körpers. Erst durch dieses Konzept ist es möglich, Männer auch als „Frauen“ zu betrachten. Zugleich wird in dieser Strömung jede Entscheidung einer Frau als „feministisch“ gedeutet, auch, wenn sie sich damit selbst schadet.
Das Problem dabei ist: „Das Konzept der „Geschlechtsidentität“ verwandelt jedoch sozial konstruierte, stereotype Geschlechterrollen, die die Ungleichbehandlung von Frauen bedingen und aufrechterhalten, in wesentliche und angeborene Grundbedingungen und untergraben dadurch die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen.“ (Quelle: WHRC, S. 3)

Radikalfeminismus: Radikal (von lat. radix – Wurzel, Ursprung) ist hier im Sinne einer Frauenbewegung zu verstehen, die sich nur auf die Belange von Frauen fokussiert. Kernpunkte des Radikalfeminismus decken sich mit denen der Zweiten Welle und sind die Verringerung von Femiziden und sexueller Gewalt, von Ausbeutung, Prostitution und Leihmutterschaft, die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung und die Verhinderung häuslicher Gewalt. Dies sind Gefahren, denen Frauen aufgrund ihres weiblichen Geschlechts und nicht aufgrund der Identität ausgeliefert sind — auch heute, auch in Deutschland. Wir können uns da nicht „herausidentifizieren“. Da diese Form des Feminismus nur für Frauen ist, aber Männer (auch wenn sie sich als „Frau“ bezeichnen) nicht inkludiert, wird er massiv bekämpft. Antifeminismus kommt mittlerweile nicht nur von rechts, sondern auch von links, wie hier aufgearbeitet wurde.

Und erneut sehen wir aktuell einen frauenfeindlichen Rückschlag – anders lässt sich der Gesetzesvorschlag kaum deuten. Er wäre die Krönung der Frauenfeindlichkeit, hätte weitreichende negative politische Auswirkungen und würde viele der hart erkämpften Errungenschaften zunichte machen.


Zur Misogynie

Besonders Frauen werden brutal für ihre Meinungen bedroht. („Terf“ bezeichnet eigentlich Radikalfeministinnen, wird aber mittlerweile gegen alle, die gegen die Präsenz männlicher Genitalien in Frauenräumen aussprechen oder auch nur Fragen zur Sicherheit stellen, verwendet. Siehe Erläuterung zu „Was ist eine TERF?“ hier.)

Die Kinderbuchautorin J. K. Rowling hat in ihrem Essay dargelegt, weshalb sie Frauenschutzräume, in denen nur Frauen erlaubt sind, für wichtig hält (deutsche Übersetzung), und wurde dafür angefeindet und bedroht. Bei Twitter posteten Aktivisten als Rache für ihre Position Nacktbilder von sich unter Zeichnungen von Kindern, die Rowling dort im Rahmen eines Wettbewerbs präsentiert hatte.

Essay dazu, wieso wir den Begriff „Frau“ nicht aufgeben (deutsch): Link
Zum Antifeminismus des Transaktivismus (Text; deutsch): https://archive.is/gRTCO
Englische Quellensammlung PeakTrans

Dieses aggressive, oft misogyne und/oder homophobe Verhalten ist für uns Frauen der Beleg dafür, dass wir unsere Schutzräume dringend brauchen und erhalten müssen.

Bislang hat sich übrigens niemand der zahlreichen Trans-UnterstützerInnen von diesem Verhalten distanziert.


Welche Rechte stehen auf dem Spiel?

  • Recht der Frauen, sich außerhalb der Anwesenheit von Männern zu versammeln.
  • Recht der Frauen, sich gegen geschlechtsspezifische Unterdrückung durch Männer politisch zu organisieren.
  • Patientenrecht der Mädchen und Frauen auf eine von Männern getrennte Zuweisung von Krankenhäusern/Einrichtungen/Betten.
  • Recht von Mädchen und Frauen, frei von der Anwesenheit von Männern in Bereichen öffentlicher Unterkünfte zu sein, in denen sie nackt sind.
  • Recht der Frauen auf die Bevorzugung weiblicher Anbieter für ihre intimen persönlichen Pflegebedürfnisse.
  • Recht auf eine korrekte Darstellung in geschlechtsspezifischen Kriminalitätsstatistiken.
  • Rechtlicher Anspruch weiblicher Gefangener auf eine von männlichen Gefangenen getrennte Unterbringung in Haftanstalten.
  • Recht auf geschlechtsbasierte Sportprogramme und Sportwettkämpfe für Frauen und Mädchen.
  • Recht auf genaue Datenerhebung über geschlechtsspezifische Ungleichheiten in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
  • Recht auf legalen Zugang zu Zuschüssen, Stipendien, repräsentativen Positionen und Förderprogrammen für Frauen auf der Grundlage des Geschlechts.
  • Recht von Frauen auf die Gründung und den Betrieb von Frauenhäusern, Selbsthilfegruppen oder anderen Organisationen für Frauen ohne die Anwesenheit von Männern.
  • Recht auf Vertretung in den Medien und in allen öffentlichen, frauenspezifischen Diskursen.
  • Recht von JournalistInnen, über das Geschlecht von Personen zu berichten.
  • Recht von Frauen und Männern auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf Geschlecht und Geschlechterrollen.

Frauenrechtsorganisationen